Stanghecker Grundstücksgeschäfte

Auffälliger Wertverlust bei einem Grundstückskauf der Gemeinde Stangheck

Wertungsneutrale Feststellungen vom 13.06.2005 bis zum 03.09.2016

Protokollauszug der Gemeindevertretersitzung Stangheck vom 13.06.2005:

Es geht um den Erwerb eines Grundstückes an der Straße Schmiedeberg neben Clement. Größe 2.500 qm.

Im Vorgespräch mit Bgm. Erichsen ist der Eigentümer bereit, das Grundstück an die Gemeinde zu verkaufen. Der Marktwert liegt zwischen 25 € + 35 € per qm

Bürgermeister H. Erichsen und GV J. Siemen werden beauftragt, die Grundstücksverhandlungen zu führen.

Grundstückspreis nicht über 35 €. 

8-0-0

gez. Neumann                                                              gez. H. Erichsen
Schriftführer                                                                 Bürgermeister

Ende des Auszuges aus dem Protokoll vom 13.06.2005

Anmerkung:

2.509 qm x 35,00 EUR = Maximum Kaufpreis von EUR 87.815,00.

 

Notarieller Vertrag vom 18.07.2005:

Stangheck

Stangheck

 

Stangheck

Stangheck

Aufgrund der Landesverordnung über die Bildung von Gutachterausschüssen und die Ermittlung von Grundstückswerten vom 6. Dezember 1989 (GVOBl. Schl.-H. S. 181), zuletzt geändert durch Verordnung 16. August 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 333) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg  Bodenrichtwerte für die Quadratmeter-Grundstücksflächen ermittelt:

Stangheck
allgemeine Ortslage
Wohnbauflächen 2005
18,00 €
Amt Gelting

Anmerkung:

2.509 qm x 18,00 EUR = Fiktiver Kaufpreis von EUR 45.162,00 bei erschlossenem Bauland.
Das fragliche Grundstück ist offenbar bis heute nicht erschlossen.

 

Auszug aus dem Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 05.09.2005.

Zu 5.

Das Grundstück Schmiedeberg ist jetzt im Gemeindebesitz. Kosten hierfür Grundstück 87.815,00 € + ca. 3.000,00 € Grunderwerbsteuer, Notar usw.  Am 13.9. ist Treffen auf dem Grundstück zwecks Begutachtung.

 

Die Veröffentlichung im Flensburger Tageblatt am 14.12.2005 und im Schlei Boten am 15.12.2005

StangheckSchlei Bote Donnerstag 15. Dezember 2005

 

Stangheck

 

19.07.2016 Rechnungsprüfungsausschuss:

StangheckStangheck

Stang0005

Eröffnungsbilanz vom 01.07.2016 für den Zeitpunkt ab 01.01.2014 mit einem Zeitwert von EUR 16.694,01

 

Protokoll vom 19.07.2016 des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung.

Stangheck

StangheckStangheck

StangheckStangheck

Stangheck

Stangheck
allgemeine Ortslage 2014
Wohnbauflächen
20,00 €
Amt Geltinger Bucht

Zusammenfassung:

die Gemeindevertretung Stangheck hat im Jahre 2005 ein Grundstück mit der Größe von 2.509 qm zum Preis von 35 EUR pro qm gekauft.

Dieses Grundstück war und ist nicht baureif und nicht ortsüblich erschlossen.

Wäre es beim Kauf 2005 baureif und ortsüblich erschlossen gewesen, dann wäre laut Gutachterausschuss des Kreises Schleswig-Flensburg ein Preis von EUR 18,00 pro qm maximal anzusetzen gewesen.

Für die zeitnahe Bewertung für die Eröffnungsbilanz 2014 ist die Verwaltung des Amtes Geltinger Bucht zu einem  entsprechenden Bewertungsansatz von EUR 16.694,01 gekommen, das entspricht realistischen EUR 6,65 per qm für unerschlossenes Land.

Dieser Betrag wurde von der Verwaltung richtigerweise  in den Bilanzentwurf eingestellt.

Dieser nicht wirklich ernsthaft zu bestandende Ansatz wurde von den zwei anwesenden Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeindevertretung Stangheck, den Gemeindevertretern Rolf Petersen (CDU) und Jürgen Siemen (AWG) nicht gefolgt.

Sie bestanden vielmehr darauf, das der ursprüngliche Anschaffungswert den Wertansatz des Amtes Geltinger Bucht per 01.01.2014 zu ersetzen habe.

Auszug aus der Protokollergänzung (siehe oben):

„Statt den bekannten Anschaffungswert aus dem Jahr 2005 zu übernehmen, wurde ein (deutlich geringerer) Ersatzwert ermittelt. Dies wird durch die Verwaltung korrigiert.“

Ende des Protokollauszuges

Diese Formulierung kann von den Bürgerinnen und Bürgern  in der Gemeinde Stangheck ohne Nennung der tatsächliche Summen nicht nachvollzogen werden.

Hier der notwendige Klartext:

Der bekannte Anschaffungswert für das Grundstück war:

2.509 qm x 35 EUR =  87.815,00 EUR

Der nicht wirklich zu beanstandende Ansatz der Verwaltung des Amtes Geltinger Bucht (Ersatzwert) beträgt die bereits erwähnten Betrag von EUR 16.694,01.

Hier wird ohne entsprechende Begründung der Wert des nicht erschlossenen Grundstückes um EUR 71.120,99 erhöht. In Wirklichkeit ist dieses exakt der Wertverlust der bereits beim Kauf des Grundstückes im Jahr e 2005 entstand.

Hier stellt sich die Frage der Sorgfallspflicht der von der Gemeindevertretung seinerzeit beauftragten Mitgliedern der Gemeindevertretung Stangheck, Bürgermeister Helmut Erichsen (KWG) heute (SPD) und sein Stellvertreter als Bürgermeister Jürgen Siemen (AWG). Bei professioneller Durchführung ihres Auftrages hätten sie eigentlich feststellen müssen, dass der Ansatz von EUR 35,00 pro qm völlig unrealistisch war und ist und eine Nachfrage beim Gutachterausschuss des Kreises Schleswig-Flensburg dieses auch zusätzlich dokumentiert hätte.

In einem Haftungsfall wäre der der Gemeinde Stangheck entstandene Schaden etwa wie folgt zu berechnen (Zinseszins bei 4 % Basissatz  und angenommenen Strafzins von 6 % additiv:

In den 11 Jahren des Kapitaleinsatzes ergibt sich ein Zinsertrag von 162.731,44 Euro.

Anlagebetrag plus Zinsen ergibt: 250.546,44 Euro.

Der Wertverlust beträgt somit EUR 250.546,44 – Bilanzwert von EUR 16.694,01 = EUR 233.852,43.

Bei dem Gemeindevertreter Jürgen Siemen stellt sich ggfls. auch die Frage der Befangenheit, da er beim Kauf des Grundstückes stellvertretender Bürgermeister und Beauftragter der Gemeindevertretung der Grundstücksverhandlungen war, unabhängig davon, ob er dieses wahrgenommen hat oder nicht und jetzt bei der Bewertung der Folgen des damaligen Handelns „relativierend“ mitgewirkt hat.

Am Mittwoch, den 26.10.2016 um 08:00 Uhr trifft sich noch einmal der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Stangheck (maximal drei Personen), bei der letzten Sitzung waren jedoch nur zwei stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses anwesend.

Das Treffen findet nicht etwa in der Gemeinde Stangheck statt, sondern im Amtsgebäude in Steinbergkirche, dem Vernehmen nach ist die Einstellung des exorbitanten Kaufpreises von 2005 in die Eröffnungsbilanz 2014 geplant, hierbei könnte es um eine Bilanzfälschung bzw. Bilanzverschleierung handeln. Deshalb ein Hinweis, was in so einem Fall auf die entsprechenden Personen zu kommen könnte:

Bilanzfälschung und Bilanzmanipulation

 

stellen nach deutschem Strafrecht Straftaten dar. Sie sind eine Form von Wirtschaftskriminalität.

Das gezielte Abändern von Bilanzen mit dem Ziel der Fälschung wird umgangssprachlich als „Frisieren“ bezeichnet.

Nach § 331 Nr. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) als einer Norm des Nebenstrafrechts macht sich strafbar, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss oder im Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Für Handlungen dieser Art können Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden.

Eine unrichtige Wiedergabe liegt dabei vor, wenn die Darstellung der Lage nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. In Betracht kommen die Bilanzfälschung und die Bilanzverschleierung.

Bei der Bilanzfälschung handelt es sich um eine willkürliche Erhöhung oder Herabsetzung einzelner Bilanzposten im Sinne von falschen Wertansätzen. Eine Strafbarkeit ist nur dann gegeben, wenn es sich um schlechterdings nicht mehr vertretbare Bewertungen handelt, das heißt, die Unrichtigkeit zweifelsfrei besteht, also evident ist, und die Darstellung daher unvertretbar ist. Beispiele für Bilanzfälschungen sind:

  • Ausweis dubioser Außenstände zum Nennwert,
  • Einstellen fiktiver Beträge,
  • Voraktivierung künftiger Kaufpreisforderungen vor Übereignung der ebenfalls    aktivierten Waren,
  • Weglassen einzelner Bilanzposten,
  • willkürliche Über- und Unterbewertungen.

Eine Bilanzverschleierung ist festzustellen, wenn Tatsachen so undeutlich oder unkenntlich wiedergegeben werden, dass sich der wirkliche Tatbestand nur schwer oder überhaupt nicht erkennen lässt.

etc.

Es bleibt somit abzuwarten, wie die Gemeindevertretung Stangheck in ihrer Gesamtheit diesen Vorgang bewertet.