Satzungsbeschluss 18.05.2016
Gemeindevertretung Nieby Einladung zur Sitzung am 18.05.2016
Es wurde alles mit 5:4 Stimmen in der Sitzung am 18.05.2016 so beschlossen wie, von Bürgermeister Volker Lippert und dem Amt Geltinger Bucht, vorgeschlagen.
Nach Expertenmeinung könnte es zu einer Inanspruchnahme der Gemeinde Nieby kommen, da offenkundig begangene Rechtsverstösse zu einer „Unheilbarkeit“ der Beschlüsse und damit nicht zu einer gültigen Baugenehmigung führen könnten.
Somit könnte es zu einer Rückabwicklung gemäß § 15 des Durchführungsvertrages kommen.
Wenn der Fall der „Nichtheilbarkeit“ hier wirksam werden sollte, trägt die Gemeinde Nieby nicht nur die Hälfte der Rückabwicklungskosten der Planung, sondern auch die Hälfte der bisher durchgeführten und genehmigten Abbruchmaßnahmen usw.
Top 6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB Nr. 1 „Sandkoppel“ (Reetdorf Geltinger Birk)
Abwägungsbeschluss
1. |
Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Anlage-. Das Planwerk ist entsprechend zu überarbeiten. Das Ergebnis ist mitzuteilen. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ……… Davon anwesend: …… Ja-Stimmen: …….. Nein-Stimmen: ……… Enthaltungen: ……… |
Stellungnahme P1 (Uwe Rohlfing) vom 15.01.2016
Stellungnahme Landesplanung vom 26.04.2016
Stellungnahme Landesplanung vom 04.09.2015
Stellungnahme Landesplanung vom 05.09.2012
Stellungnahme des NABU vom 15.01.2016
Beschluss des Durchführungsvertrages vom 22.04.2016
2.
Der vom Vorhabenträger bereits unterschriebene Durchführungsvertrag (s. Anlg.) wird gebilligt.
Die Auflistung der wesentliche Aspekte des Durchführungsvertrages unter Kap. 4.9 „Planergänzende Regelungen (Durchführungsvertrag)“ der Planbegründung ist entsprechend den Vertragsinhalten zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ………
Davon anwesend: ……
Ja-Stimmen: …….. Nein-Stimmen: ……… Enthaltungen: ………
Satzungsbeschluss VBB 1 Nieby vom 18.05.2016
3a. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB Nr. 10 für das Gebiet „Sandkoppel“ (Reetdorf Geltinger Birk), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. |
3b. | Die Begründung wird gebilligt. |
3c. |
Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ……… Davon anwesend: …… Ja-Stimmen: …….. Nein-Stimmen: ……… Enthaltungen: ………
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—– | |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren …
……. keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen
oder:
……. folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: ……………………………………………………………………………………………………………………. .
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Sachverhalt:
Am 26.11.2015 hatte die Gemeindevertretung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und über die Inhalte des Durchführungsvertrages beraten und dann zum VB Nr. 1 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Zwischenzeitlich ist die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB und der Nachbargemeinden durchgeführt worden. Weiterhin wurde der Durchführungsvertrag ausgearbeitet und mit den Landes- und Kreisbehörden abgestimmt und vom Vorhabenträger bereits unterschrieben.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über den Durchführungsvertrag kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.