ERWEITERUNG NSG BIRK

Der Weg von der Erweiterung

des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

zum „Sandkoppel“ Reetdorf Geltinger Birk

Könnte es so gewesen sein?

 

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Geltinger Birk LLUR 2015

Der Flyer zum Downlaod LLUR 2015 Geltinger Birk

Die Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger-Birk

wurde durch die CDU-Regierung

unter Ministerpräsident Carstensen

2006 mitten im Verfahren

bis auf weiteres nicht fortgesetzt!

21.12.2006 – AZ V523-5321.122-59

und unter

AZ 5321.122-59 32 in 2014 (ohne Datum und Unterschrift)

wurde das Rechtsetzungsverfahren nicht fortgesetzt,

sowie von der SPD geführten Regierung Albig

bis heute auch nicht wieder aufgenommen!

 

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Am 18.11.2015 war keine Rede von der Erweiterung der Geltinger Birk

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

IZG S-H Anfrage 04.02.2016

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Erweiterung Geltinger Birk Interne Abstimmung 02.08.2005 

 

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Erweiterung Geltinger Birk Interne Abstimmung 02.08.2005 -2

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Das Rechtsetzungsverfahren zur Erweiterung des NSG-Gebietes Geltinger Birk wird bis auf weiteres nicht fortgesetzt (21.12.2006)

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Das Rechtsetzungsverfahren wird nicht fortgesetzt (2014). Ohne Datum und Unterschrift! Band 1.

 

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Das Rechtsetzungsverfahren wird nicht fortgesetzt (2014). Ohne Datum und Unterschrift! Band 2

Seiner Zeit gültiges Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein:

Unterabschnitt 3

Besondere Verfahrensvorschriften

§ 53 Erlass von Schutzverordnungen

(1) Vor dem Erlass von Schutzverordnungen sind die Behörden und öffentlichen Planungsträger zu beteiligen, deren Aufgabenbereich durch die Verordnung berührt wird. Diesen Beteiligten soll für die Abgabe ihrer Stellungnahme eine angemessene Frist gesetzt werden; äußern sie sich nicht fristgemäß, kann die zuständige Naturschutzbehörde davon ausgehen, dass die von diesen Beteiligten wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Schutzverordnung nicht berührt werden.

(2) Der Entwurf der Schutzverordnung und die dazu gehörenden Karten sind für die Dauer eines Monats in den Städten, amtsfreien Gemeinden und Ämtern, in deren Gebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind durch die betroffenen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Bedenken und Anregungen bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der zuständigen Naturschutzbehörde vorgebracht werden können.

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Nordschau – Blick aus dem Naturschutzgebiet Geltinger Birk

Antrag am 10.01.2016 zur unterbliebenen Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig Holstein, trotz Festlegung im Landesentwicklungsplan.

Die Unterlagen wurden zeitnah zur Verfügung gestellt:

Die Dokumentation der zurückgestellten Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk durch Minister von Bötticher (CDU) im Jahr 2006. Akteneinsicht beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig Holstein vom 04.02.2016.

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Legende zur Karte der geplanten Erweiterung des Naturschutzes Geltinger Birk

 

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Karte der geplanten Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

mit der Sandkoppel Kaserne

www.pressebox.de › WTSH GmbH  PRESSE-ERKLÄRUNG

02.10.2013

Bereits zum elften Mal präsentieren sich Städte, Wirtschaftsförderer und Unternehmen der Immobilienbranche am Gemeinschaftsstand der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) auf der Expo Real vom 07. bis 09. Oktober 2013 in München.                                           

Auch in diesem Jahr wird eine Vielzahl

an interessante Gewerbefläche 

und zukunftsweisenden Projekte vorgestellt.

                                    

„Im Vermarktungsfokus stehen insbesondere wassernahe Standorte, die es erlauben, einzigartige Projekte mit direktem Bezug zum Wasser zu realisieren“,
so Dr. Bernd Bösche, Geschäftsführer der WTSH.                                                                                                          
Ebenso werden auf der Expo Real Konversionsflächen vermarktet.

Das Regionalmanagement Konversion Nord c/o WiREG mbH und die Wirtschaftsförderung Nordfriesland GmbH sind auf der Suche nach Nachnutzern für diverse Konversionsflächen.                                                                                      

Am Gemeinschaftsstand auf der Expo Real stellen sie unter anderem Konversionsflächen in Eggebek und Nieby vor.                                                           

Ein Gelände in Nieby an der Ostsee bietet mit 7 Hektar vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Protokollauszug 22.04.2014 GV Nieby Seite 1

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Protokollauszug 22.04.2014 GV Nieby Seite 2

Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

Protokollauszug 22.04.2014 GV Nieby Seite 3