Windkraft Stangheck
Windeignungsgebiet ab 06.12.2016 ANGELN

Stand 06.12.2016
Das windige Geld der neuen Energien
Wie effektiv die konsequente Anwendung des IZG S-H Gesetzes sein kann, möchte ich an einem Beispiel aus der Gemeinde Stangheck deutlich machen, über das die Kieler Nachrichten und der NDR ausführlich berichtet haben:
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24.02.2015 Kieler Nachrichten Dreister Anschlag auf Seeadler Horst

Windkraft – ein Feind des Seeadlers
Kieler Nachrichten 02.03.2015: Geld für Windkraft.
Kommentar 02.03.2015 Geld für Windkraft.
Kieler Nachrichten 02.03.2015 Windkraft ein unmoralisches Angebot
Opposition will Anti Korruptionsregelungen Kieler Nachrichten 02.03.2015
In der Presseerklärung der Anwälte der Firma Lorica wird die Behauptung aufgestellt, die ausgelobte Zahlung über EUR 480.000 (80.000 je einzelne WK, sechs insgesamt) wäre für Grundstücke der Gemeinde vorgesehen gewesen, die für die Durchführung des Projektes gebraucht würden.
Das Problem dabei ist nur, die Gemeinde hat und hatte im geplanten Windeignungsgebiet gar keinen eigenen Grundbesitz, der für die Realisierung des Projektes gebraucht worden wäre oder in Zukunft gebraucht würde.
Es ging bei der ganzen Angelegenheit auch nicht um einen Gestattungsvertrag, sondern um ein „Konzeptionelles Angebot“, dass von den Kieler Nachrichten und vom NDR auch entsprechend zitiert bzw. im Film gezeigt wurde.
Dieses „Konzeptionelle Angebot“ wurde nicht nur dem damaligen Bürgermeister von Stangheck, Herrn Helmut Erichsen, gemacht, sondern auch dem Bürgermeister von Steinberg, Herrn Gerhard Geißler und der Gemeindevertretung von Steinberg.
Es wurden hier auch außerhalb der gemeindlichen Gremien von Stangheck Vorgespräche durch den damaligen Bürgermeister Helmut Erichsen mit der Firma Lorica geführt.
Des Weiteren, wie aus einem persönlichen Anschreiben hervor geht, wurden die Unterlagen, in beiden Fällen, auch direkt dem Leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Gerd Aloe zur Verfügung gestellt.
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Im Falle von Stangheck erfolgte sogar nach dem Eingang des Konzeptionellen Angebotes und der Vertrags-Entwürfe (Städtebaulicher Vertrag, Gestattungsvertrag, Zuwendungsvertrag, Beschränkt persönliche Dienstbarkeit) durch den damaligen Bürgermeister Helmut Erichsen eine schriftliche Einladung nur für die Mitglieder der damaligen Gemeindevertretung zu einem Gespräch – heutige Bezeichnung „Arbeitssitzung“, unter ausdrücklichem Ausschluss der Öffentlichkeit.
Zu „diesem Gespräch“ hatte der damalige Bürgermeister, Herr Helmut Erichsen, ausdrücklich schriftlich eingeladen.
An der „Gesprächs-Sitzung“ der Gemeindevertretung Stangheck am 25. Januar 2010 nahmen selbstverständlich auch die Entscheidungsträger der Fa. Lorica teil, schließlich fand diese außerordentliche „Gesprächs-Sitzung“ auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin statt und stellten dort persönlich ihre kompletten Angebote an die Gemeinde Stangheck vor, wie das Dankschreiben an die Mitglieder der Gemeindevertretung Stangheck unmissverständlich dokumentiert.
Aber das ist alles aus den Jahren 2009 – 2010,
das ist doch in 2016 nicht mehr aktuell!
Oder?
Für den bis Januar 2015 noch gültigen Regionalplan V (wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig für ungültig erklärt 20.01.2015, Rechtskraft Mai 2015), gab es folgende Anmeldungen für die Gemeinde Stangheck in 2012, gemeint ist immer dieselbe Fläche:
Firma Lorica ID: 1591 08.07.2012, Stand: 06.11.2012
Anwälte Domberth ID: 656 09.07.2012, Stand: 06.11.2012
Eigentümer Rundhof ID: 1481 07.07.2012, Stand: 06.11.2012
Wie heißt es doch in der Presseerklärung der Firma Lorica:
„Das Projekt wurde gestoppt. Die Gemeinde verfolgte andere planerische Absichten und lehnte die Errichtung eines Windparks ab.“
Korrekt, aber das hat weder die Grundstückseigentümer noch die möglichen Investoren abgeschreckt, auch ein Bürgerentscheid sorgt nur zwei Jahre lang für Abhilfe.
Niemand sollte wirklich aus Prinzip gegen Windkraft oder die neuen Energien ganz allgemein sein, nur wenn die Abwägung zu Gunsten der intakten Natur und der erklärte Bürgerwille vor Ort, kein hartes Ausschlusskriterium mehr sein sollte und darüber hinaus die erzeugte Energie nicht in das Netz eingespeist werden kann und die Bürgerinnen und Bürger trotzdem den nicht erzeugten bzw. nicht genutzten Strom bezahlen müssen, spätestens dann, wird eine an sich gute Idee, unglaubwürdig.
Im bisher nicht verbindlichen Entwurf der Landesplanung Schleswig-Holstein taucht diese Fläche, neben anderen nicht mehr auf.
Zum Vergleich die alte Planung von 2015.
Windkraft Pläne für den Planungsraum 1 (Stand: 21.03.2016)
Der Kampf hat sich gelohnt, der Plan der Landesplanung zur Windkraft im Planungsraum I (u. a. Kreis Schleswig-Flensburg) wurde heute (am 21.03.2016) ins Netz gestellt:
Den Gesamtplan für den Bereich I erhalten Sie hier. (Achtung 23 MB!)
Den Detailplan Ostangeln habe ich für Sie aufbereitet.
Den Detailplan Stangheck habe ich ebenfalls aufbereitet, die möglichen sieben Standorte in dieser Gemeinde konnten sich alle nicht beim Land aufgrund verschiedener Kriterien durchsetzen.