IZG S-H
Was ist das IZG S-H – Informationszugangsgesetz?
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein gewährt den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter ein Recht auf Zugang zu den Informationen dieser öffentlichen Stellen.
Hier finden Sie das IZG S-H in der aktuellen Fassung und hier ist auch die einzig gültige Kostenverordnung.