Bürgermeister Volker Lippert
Gemeindevertretung Nieby Einladung zur Sitzung am 18.05.2016
Es wurde alles mit 5:4 Stimmen in der Sitzung am 18.05.2016 so beschlossen wie, von Bürgermeister Volker Lippert und dem Amt Geltinger Bucht, vorgeschlagen.
Nach Expertenmeinung könnte es zu einer Inanspruchnahme der Gemeinde Nieby kommen, da offenkundig begangene Rechtsverstösse zu einer „Unheilbarkeit“ der Beschlüsse und damit nicht zu einer gültigen Baugenehmigung führen könnten.
Somit könnte es zu einer Rückabwicklung gemäß § 15 des Durchführungsvertrages kommen.
Wenn der Fall der „Nichtheilbarkeit“ hier wirksam werden sollte, trägt die Gemeinde Nieby nicht nur die Hälfte der Rückabwicklungskosten der Planung, sondern auch die Hälfte der bisher durchgeführten und genehmigten Abbruchmaßnahmen usw.
Der beschlossene Bebauungsplan bedarf als sog. selbständiger B-Plan dann noch der Genehmigung durch den Landrat.
§ 15 des Durchführungsvertrages – Folgen der Aufhebung oder Unwirksamkeit
Bürgermeister Volker Lippert – ohne Email und Internet
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