Aufstellungsbeschluss 13.11.2014
Aufstellungsbeschluss 13.11.2014
§ 2 Aufstellung der Bauleitpläne
(1) Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Protokoll der Gemeindevertretung vom 13.11.2014 hier – Protokollauszug