Anträge und Genehmigungen

Anträge und Genehmigungen

Dichtung und Wahrheit 

zum

Ferienhausprojekt Sandkoppel

in Nieby

 

ftSchlei Bote

Zu: „Bagger machen Weg für Feriendorf  frei
(Ausgabe vom 5. März 2016)

Kernaussagen des Vorhabenträgers des Projektes Sandkoppel, Herr Norbert Essing zitiert aus dem o. a. Artikel:

Beginn des Zitates aus dem o. a. Zeitungsartikel:

„Um auf der Sandkoppel eine „tabula rasa“ zu schaffen,

brauchte der Roester Eigentümer

keine behördliche Genehmigung.

Mitten im Geschehen traf er den Tiefbau-Unternehmer Holger Timm aus Roikier (Gemeinde Steinbergkirche), der mit stattlichem Aufgebot an Einsatzkräften und Maschinen seit Mitte Januar die Abriss- und Buddelarbeiten ausführt.

Eher als eine Formalie betrachtet Norbert Essing

die bevorstehende Entlassung des Sandkoppel-Bereichs

(nebst zwei Hektar außerhalb des noch umzäunten

Kerngeländes) aus dem Landschaftsschutzgebiet.

Norbert Essing ist überzeugt davon,

dass sich sein Feriendorf-Projekt

zu einem touristischen wie wirtschaftlichen Volltreffer

entwickeln wird, weil es an der schleswig-holsteinischen

Ostseeküste den Charakter eines Unikats einnimmt.“

Ende Zitat

Zu den hier bekannten und dokumentierten Fakten:

Die zitierten „Abriss- und Buddelarbeiten“

begannen wohl spätestens am 16.01.2016.

Braucht man wirklich keine Genehmigungen dafür?

Aber machen Sie sich selber ein Bild:

Bevor Sie sich das unten stehende durchlesen, stellen Sie sich bitte für einen Moment vor, Sie würden Paula Mustermann oder Otto Normalverbraucher heißen und ähnliche Anträge stellen und nicht die Möglichkeit haben beim Ministerpräsidenten mal eben vorzusprechen, um sich das Einverständnis für Ihr Vorhaben zu holen und um dann die Genehmigungsbehörden bei der Entscheidungsfindung auf Ihre Kontakte und Ihr Netzwerk zu verweisen.

Was glauben Sie, wie Ihre Anträge ausgehen würden und in welchen Zeitfenster sie generell bearbeitet würden?

Eben, genau das ist das Problem.

So oder so ähnlich hätten Sie wahrscheinlich auch eine Stellungnahme zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz abgegeben. Nur Mut beim Lesen, denn Sie besteht nicht nur aus wenigen Sätzen.

Wenn man allerdings glaubt „das Gesetz“ zu sein und so weiter, geht dass so:

Stellungnahme der UNB (Untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg) zum VB1 (Vorhaben bezogenen Bebauungsplan) Nieby vom 17.12.2015.

Nieby: Kreisverordnung (noch ohne Datum, Vorratsbeschluss?) zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung vom 31.03.1967.

Stellungnahme Umweltbeirat Kreis Schleswig-Flensburg vom 26.01.2016.

oder auch so:

Antrag 1: Auf Rodung von Gehölzbeständen

im Landschaftsschutzgebiet Flensburger Förde

Antrag vom 21.12.2015 durch den Vorhabenträger, Norbert Essing, eingegangen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg am 27.01.2016 und genehmigt am 27.01.2016 mit dem modifizierten Antragstext:

Antrag 2: Auf Erteilung einer Genehmigung

vom Verbot der Rodung von Einzelgehölzen,

sonstige Gebüsche und Feldgehölze in der Gemeinde Nieby

im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung „Flensburger Förde“

Antrag vom 21.12.2015, eingegangen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg am 27.01.2016, genehmigt am 27.01.2016.

Antrag 3: Besonders geschützte Arten gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz

Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten

in Nieby, Sandkoppel

Antrag vom 13.01.2016, eingegangen bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg am 14.01.2016, genehmigt am 28.01.2016.

Wie geht das denn, in der bereits zitierten Stellungnahme zum Bebauungsplan VB 1, der Gemeinde Nieby steht doch:

Beginn Zitat aus der Stellungnahme vom 17.12.2015:

„Ich bitte um Vorlage des Durchführungsvertrages, um die erforderlichen artenschutzrechtliche Zustimmung zu den geplanten Beseitigungen von Ruhe-, Zufluchts- und Überwinterungsstätten erteilen zu können.“

Zitat  Ende

Anmerkung: Das Problem hierbei ist ja wohl offenbar, dass der Durchführungsvertrag noch gar nicht vorliegt, aber gleichwohl die Genehmigung erteilt wurde. Heißt das etwa, dass hier auf die Schnelle eine Gefälligkeitsgenehmigung vom 28.01.2016 erteilt wurde, um etwa eine Verzögerung zu Lasten des Vorhabenträgers, Herrn Norbert Essing, von bis zu einem Jahr zu vermeiden?

Welche rechtliche Grundlage hat die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg eigentlich dazu gebracht, gegen ihre eigene Auflage zu handeln?

Anträge und Genehmigungen

So wird aus einem Landschaftsschutzgebiet im Endstadium Bauland, das eine Wertsteigerung im Millionenbereich hat und zwar nur durch die Entlassung aus dem Landschaftsschutz und dem entsprechenden Beschluss zur Bauleitplanung durch eine Mehrheit der neun Gemeindevertreter in Nieby. Da der Sitz der ausführenden „Geltinger Birk Sandkoppel GmbH & Co. KG“, Gut Roest, Kappeln ist, geht die Gemeinde Nieby, bei den wesentlichen Steueraufkommen bei diesem Projekt, wohl leer aus.

Antrag 4: Zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen

auf einem Gelände der landeseigenen Stiftung Naturschutz.

Antrag vom 19.01.2016 durch den Architekten Knud Hansen eingegangen am 21.01.2016 bei der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg, im Namen und für Rechnung der Stiftung Naturschutz, die Eigentümerin des betreffen Flurstückes 13/2 Flur 133, der Gemeinde Nieby ist und nicht das Unternehmen des Vorhabenträgers Norbert Essing, mit folgenden Anlagen:

Der Flurkarte des Flurs 133 des Flurstückes 13/2 (Landschaftsschutzgebiet), Lageplan.

Der Lageplan der 16 zu fällenden Bäume,
die den freien Blick auf die Ostsee  versperrten.

Insgesamt 15 Fotos, des Antragstellers, Architekt Knud Hansen,  die eindrucksvoll dokumentieren, dass in der Tat durch die ortsbildprägenden Bäume der freie Blick auf die Ostsee für die potentiellen Gäste des Feriendorfes stark beeinträchtigt sein könnte.

Ich zeige Ihnen alle Fotos nicht über einen Link, sondern direkt hier auf der Seite, dieses gebietet nach meiner Auffassung das Öffentlichkeitsprinzip und meine Dokumentationspflicht.

Genehmigt am 29.01.2016 für die Stiftung Naturschutz.

Erwähnenswert aus dem Antrag vom 19.01.2016, des Architekten Knud Hansen, scheint mir der folgende Absatz aus dem Antrag zu sein:

Beginn Zitat:

„Die Abstimmung der Durchführung der Fällung der Bäume ist mit Herrn Nils Kobarg, Integrierte Station Geltinger Birk, vor Ort erfolgt.

Die weiteren Bäume und Gehölze bleiben bestehen, ggf. bei der Fällung beschädigte Bäume oder Gehölze werden auf den Stock gesetzt. Es ist grundsätzlich eine schonende Arbeitsweise vorgesehen.“

Ende Zitat

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Bild 1 und 2 zum Antrag zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen: Da sind sie noch, die Pappeln – aber sie stehen dem freien Blick zur Ostsee im Weg und müssen daher weg.

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Bild 3 und 4 zum Antrag zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen

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Bild 5 und 6 zum Antrag zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen

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Bild 7 und 8 zum Antrag zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen

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Bild 9 und 10 zum Antrag zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen

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Bild 11 und 12 zum Antrag zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen

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Bild 13 und 14 zum Antrag zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen

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Bild 15 zum Antrag zum Fällen von 16 ortsbildprägenden Bäumen

Fest steht:

Keine der Genehmigungen lag schriftlich, bei Beginn der Arbeiten, am 15.01.2016 vor. Weiterhin hat keiner der Anträge einen Eingangsstempel.

Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten

der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk

im Stil einer „feindlichen“ Übernahme

Die Ergebnisse des Antrages zu Lasten der Grundstückseigentümerin, der landeseigenen Stiftung  Naturschutz, zur freien Sicht auf die Ostsee für die zukünftigen Gäste des Herrn Norbert Essing, sind hier zu besichtigen:

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Norbert Essing ist überzeugt davon, dass sich sein Feriendorf-Projekt zu einem touristischen wie wirtschaftlichen Volltreffer entwickeln wird, weil es an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste den Charakter eines Unikats einnimmt.

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Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk!

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Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk!

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Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk!

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Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk!

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Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk!

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Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk!

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Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk!

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Freie Sicht auf die Ostsee zu Lasten der Erweiterung des Naturschutzgebietes Geltinger Birk!